S skimcon
Verbandsgemeinde Zweibrücken- Land

Erzieher(in) (m/w/d)

66501 Großbundenbach Start 12.06.2026
Die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die kommunale Kindertagesstätte Großbundenbach 

Erzieher(in) (m/w/d)

Es handelt sich um eine befristete Stelle mit 39 Wochenstunden

Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst.

Sie verfügen über:

- Eine Berufsausbildung als Erzieher/in, päd. Fachkraft im Sinne der Fachkräftevereinbarung vom 06.02.2024
- Begeisterungsfähigkeit für Innovation und konzeptionelle Arbeit
- Soziale Kompetenz und eine positive und wertschätzende Grundhaltung
- Kontaktfreudigkeit, zuverlässiges und verbindliches Auftreten
- Ein hohes Maß an Kooperations-, Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit

Flexibilität bei der Dienstplangestaltung und etwaiger Mehrarbeit wird vorausgesetzt.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt behandelt.

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schulabschluss-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen, Weiterbildungszertifikate etc.)

bis spätestens 01.07.2026 an: 

Verbandsgemeindeverwaltung

Zweibrücken-Land

Zentralabteilung – Kindertagesstätten - 

Landauer Str. 18-20 

66482 Zweibrücken 

oder per E-Mail an: [email protected] 

Hinweis: 

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu.  Bitte verwenden Sie keine Bewerbermappen und reichen Sie entsprechende Nachweise nur als unbeglaubigte Kopien ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Die datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag zu. Bewerbungs- und Reisekosten werden von der 

Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land nicht übernommen.
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